Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Haftungsausschluss



1. Anwendungsbereich und Geltung


1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Schwemmlicht und dessen Kunden.

1.2 Mit dem Eingehen einer Rechtsbeziehung mit Schwemmlicht, namentlich dem Abschluss eines Kaufvertrages, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Rechtsbeziehung durch diese AGB geregelt wird.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen und/oder ähnliche Dokumente des Kunden, und/oder Abänderungen dieser AGB, sind ausgeschlossen, sofern Schwemmlicht ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn allgemeine Geschäftsbedingungen und/oder ähnliche Dokumente des Kunden einer Bestellung oder Auftragsbestätigung beigelegt oder Schwemmlicht anderweitig mitgeteilt worden sind.


2. Vertragsschluss


2.1 Sämtliche Offerten, Produktbeschreibungen, Prospekte und dergleichen von Schwemmlicht sind unverbindlich und können jederzeit geändert oder widerrufen werden.

2.2 Soweit eine Offerte von Schwemmlicht nicht explizit für verbindlich erklärt wurde, kommt ein Vertrag erst mit gegenseitiger Zustimmung zustande (Vertragsabschluss).

2.3 Nach Vertragsabschluss können Änderungen oder Annullierungen nur in beidseitigem Einverständnis erfolgen.


3. Lieferfristen und Termine


Schwemmlicht ist stets bemüht, vereinbarte Lieferfristen und Termine einzuhalten, kann jedoch für deren Einhaltung keine Gewähr übernehmen.


4. Zahlungskonditionen


4.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Rechnungen innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.

4.2 Allfällige Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungseingang schriftlich anzubringen, andernfalls gelten Rechnungen als anerkannt.


5. Haftung und Haftungsausschluss


Schwemmlicht haftet nicht für Schäden, die auf unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Benutzung der Verkaufsgegenstände zurückzuführen sind. Bei Eingriffen bzw. Änderungen des Objektes durch den Kunden oder Dritte, entfallen jegliche Mängelrechte des Kunden und jede Ersatzpflicht von Schwemmlicht ist ausgeschlossen.


6. Garantie


Jedes Schwemmlicht ist ein Unikat, einerseits durch die Beschaffenheit des Holzes, andererseits durch technische Aspekte. Nur selten kann beim Bau auf ein bekanntes und langjährig getestetes System zurückgegriffen werden. Schwemmlicht baut all seine Lampen mit grösster Sorgfalt und unter Einhaltung der wesentlichen Vorgaben. Bei Unikaten kann es jedoch zu Kinderkrankheiten kommen. Schwemmlicht lässt Sie dabei nicht im Stich: Sollte etwas nicht wunschgemäss funktionieren, finden wir zusammen eine Lösung.


7. Material


Holz ist ein natürlicher und lebendiger Werkstoff. Er reagiert auf Feuchtigkeit, Temperaturen und andere Einflüsse. Bei Holz können sich Risse bilden, solche können verschwinden oder es können sich kleine Teile ablösen. Holz bietet Lebewesen Nahrung und Wohnung. Die meisten Stücke trieben Jahre im Meer oder trockneten an der Sonne komplett aus, es besteht dennoch eine kleine Restchance, dass Ihre Lampe noch einem Insekt Unterschlupf gewährt. Absolute Sicherheit könnte nur der massive Einsatz von Giften bieten. Dies ist jedoch nicht mit den Werten von Schwemmlicht zu vereinbaren.


8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand


Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Schwemmlicht unterstehen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von Schwemmlicht.



Stand: Mai 2021
schwemmlicht
Daniel Zehnder
Talstrasse 21
3122 Kehrsatz


© 2021 Daniel Zehnder